top of page

Teilnahmebedingungen

Das „Hexagon Gewinnspiel“ der Agentur Emanuel Hofer startet am 6. Dezember 2022 und endet am 12 Dezember um 24 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind volljährige Personen. Jeder Benutzer kann nur für sich selbst teilnehmen (die Teilnahme für andere ist ausgeschlossen). In Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnziehung ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die drei Gewinner werden aus allen Kommentaren auf beiden Plattformen ausgewählt.


Preis/e

Der Hauptgewinn ist 3x ein Hexagon-Tischuntersetzer inklusive einer Hexagonfliese. Die drei Gewinner werden aus den Teilnehmern sowohl auf Facebook als auch auf Instagram ermittelt.
 

Ablauf

Am Gewinnspiel und der Auslosung nimmt teil, wer das Instagram Posting oder das Facebook Posting liked und einen Kommentar mit dem Namen des persönlichen Hexagon-Favoriten hinterlässt. 

Benachrichtigung

Der Gewinner wird per Instagram oder Facebook-Privatnachricht direkt im Anschluss an die Verlosung benachrichtigt. Für den Versand der Preise wird die Adresse über die Direktnachrichtenfunktion oder per E-Mail abgefragt. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten. Die Agentur Emanuel Hofer ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist leider nicht möglich.
 

Datennutzung

Die vom Teilnehmer/Gewinner erhobenen Daten (Name und ggf. Postadresse) werden nicht an Dritte weitergeleitet, sondern lediglich für das Gewinnspiel und die Gewinnerbenachrichtigung verwendet und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe von Gewinnerdaten (Name und Postanschrift) an den Versanddienstleister erfolgt ausschließlich zur Versendung der Gewinne und wird im Anschluss unverzüglich gelöscht. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Agentur Emanuel Hofer finden sie in den Datenschutzhinweisen 
 

Instagram Disclaimer

Das Gewinnspiel der Agentur Emanuel Hofer steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram, Facebook oder Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Veranstalter des Wettbewerbs und Empfänger der für die Teilnahme bereitgestellten Informationen ist nicht Instagram, Facebook oder Meta, sondern die Agentur Emanuel Hofer. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer/-innen diese Teilnahmebedingungen.
 

Weitere rechtliche Hinweise

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl oder geltendes Recht verstoßen. Der Einsatz von automatisierten Programmen oder von vergleichbaren Maßnahmen zur Manipulation des Gewinnspiels führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Die Agentur Emanuel Hofer behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei dem Verdacht auf Manipulation ohne Angabe von Gründen von der Aktion auszuschließen. Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Wettbewerbsbeiträge im Zusammenhang mit dem Wettbewerb von dem Veranstalter zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Die TeilnehmerInnen räumen dem Veranstalter daher für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vergütungsfrei das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte einfache Recht ein, selbst oder durch Dritte, die Wettbewerbsbeiträge zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wahrnehmbar zu machen, zu bearbeiten, zu übersetzen und – soweit es für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an den Wettbewerbsbeiträgen einzuräumen.

Der Veranstalter hat insbesondere das Recht, über den Wettbewerb und über die an dem Wettbewerb eingereichten Inhalte in Wort und Bild zu berichten und dies medial zu verwerten.

bottom of page